» Richtlinien Reformationsstiftung
Auszug aus den Richtlinien:
Unterstützt werden ...
Im Allgemeinen:
3.1 Projekte, die gesamtschweizerischen oder sprachregionalen Charakter haben.
3.2 Projekte mit Modellcharakter, die als Pionier- und Pilotprojekte auch andernorts angewandt und zur Wirkung gebracht werden können.
3.3 bestehende Projekte nur, wenn es sich um eine nachhaltige Sanierung oder grundlegende Erneuerung handelt.
Im Besonderen:
4.1 Schweizerische und sprachregionale Veranstaltungen, bei denen der Darstellung und dem Zeugnis evangelisch - reformierten Glaubens Raum gegeben wird
4.2 Reformierte Präsenz in den Medien (Presse, Literatur, Theater, Film, Radio, TV, elektronische Medien)
4.3 Bildungsarbeit im kirchlichen Bereich
4.4 Erhaltung und Förderung von kulturellen Werten wie
- protestantisches Schrifttum
- Kirchenmusik
5.1 An ökumenische Projekte können Beiträge ausgerichtet werden, sofern sie im Gesamtinteresse des Protestantismus liegen und die Mitfinanzierung von anderer Seite ausgewogen ist.
5.2 An Projekte im Ausland können Beiträge ausgerichtet werden, wenn sie der reformierten Präsenz im jeweiligen Land dienen und in einem Zusammenhang mit dem Schweizer Protestantismus stehen.
Nicht zum Förderungsbereich der Stiftung zählen
- Unterstützung von rein wissenschaftlichen Projekten und Publikationen
- Gewährung von Defizitbeiträgen an Periodika
- Beiträge an Kongresse und Tagungen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind
- Stipendien und Ausbildungsbeiträge